Buchführung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Buchführung liefert damit wichtige Grundlagen für Planungen, Entscheidungen, für die Preisberechnung (Kalkulation) der Produkte, für die Berechnung der Steuern und auch für innerbetriebliche Kontrollen innerhalb eines Unternehmens. Nicht zuletzt dient die Buchführung als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit z. B. Kunden, Lieferanten, Banken und Behörden.  
Die Buchführung liefert damit wichtige Grundlagen für Planungen, Entscheidungen, für die Preisberechnung (Kalkulation) der Produkte, für die Berechnung der Steuern und auch für innerbetriebliche Kontrollen innerhalb eines Unternehmens. Nicht zuletzt dient die Buchführung als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit z. B. Kunden, Lieferanten, Banken und Behörden.  
(§ 238 [1] HGB) regelt die [[Buchführungspflicht]].
(§ 238 [1] HGB) regelt die [[Buchführungspflicht]].
Die Buchführung unterliegt den [[Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung|Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung]] (GoB).

Aktuelle Version vom 27. Januar 2011, 09:14 Uhr

Unter Buchführung versteht man die lückenlose Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben, der Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens aufgrund von Belegen. Aus dieser Erfassung lässt sich der Gewinn oder der Verlust, also der Erfolg, eines Unternehmens ermitteln. Alle Geschäftsfälle müssen laufend, lückenlos und sachlich geordnet nach Materialeinkäufen, Erlösen aus Verkäufen, Verbindlichkeiten gegenüber den Lieferanten und Forderungen an die Kunden erfasst und aufgezeichnet sein. Durch diese ordnungsgemäße Aufzeichnung behält die Geschäftsleitung den Überblick über die Vermögenslage, über die Schulden,über die Erfolgslage und über die gesamten Vorgänge des Unternehmens. Die Buchführung liefert damit wichtige Grundlagen für Planungen, Entscheidungen, für die Preisberechnung (Kalkulation) der Produkte, für die Berechnung der Steuern und auch für innerbetriebliche Kontrollen innerhalb eines Unternehmens. Nicht zuletzt dient die Buchführung als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit z. B. Kunden, Lieferanten, Banken und Behörden. (§ 238 [1] HGB) regelt die Buchführungspflicht. Die Buchführung unterliegt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).