Buchführungspflicht: Versionsgeschichte

Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auswahl des Versionsunterschieds: Markiere die Radiobuttons der zu vergleichenden Versionen und drücke die Eingabetaste oder die Schaltfläche am unteren Rand.
Legende: (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version, K = Kleine Änderung

26. Januar 2011

  • AktuellVorherige 14:5914:59, 26. Jan. 2011Dagmar Stübler Diskussion Beiträge 748 Bytes +748 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Nach §238 [1] HGB und § 140 AO ist "jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach de…“