Verrechnungspreis: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 41: Zeile 41:
==== Marktorientierte Verrechnungspreise====
==== Marktorientierte Verrechnungspreise====
Marktorientierte Verrechnungspreise übernehmen Preise der eigenen oder vergleichbarer Leistungen auf externen Märkten für die Bewertung der innerbetrieblichen Leistung. Diesen Preisen wird bei gut entwickelten Märkten eine hohe Objektivität und geringe Manipulierbarkeit zugesprochen. Dies ist für die Lenkungsfunktion ebenso wie für die Erfolgsermittlungs- und die Motivationsfunktion von Bedeutung. Bei abweichenden Leistungen (hinsichtlich der Qualität oder Mengen) oder Abweichungen im Leistungsprozess (insbesondere bei Logistik, Qualitätskontrollen, Absatz- oder Beschaffungsmarketing, …) können Korrekturen der Marktpreise um Absatz- oder Beschaffungsnebenkosten zweckmäßig sein. Auf unvollkommenen Märkten oder mit zunehmenden Abweichungen der innerbetrieblichen Leistungen gegenüber marktgängigen Gütern wird die Einigung auf geeignete Marktpreise bzw. anzusetzende Nebenkosten schwieriger. Verschärft werden diese Probleme, wenn die beteiligten Einheiten über unterschiedlichen Marktzugang verfügen (bspw. weil sie in verschiedenen Ländern agieren) oder wenn interne Bezugs- oder Lieferpflichten vorliegen. Hintergrund solcher Pflichten könnten strategische Überlegungen des Kompetenzschutzes oder der Risikoabsicherung sein. Dies führt dazu, dass Marktpreise eher für Leistungen zu finden sind, die nicht zu den betrieblichen Kernkompetenzen gehören (bspw. für Leistungen, die an Shared-Service-Center ausgelagert wurden). Betriebliche Kernkompetenzen zeichnen sich typischerweise durch bewusste, vorteilhafte Abweichungen von Marktleistungen aus, so dass Marktpreise zur Verrechnung solcher Leistungen nur eingeschränkt vorliegen oder taugen.
Marktorientierte Verrechnungspreise übernehmen Preise der eigenen oder vergleichbarer Leistungen auf externen Märkten für die Bewertung der innerbetrieblichen Leistung. Diesen Preisen wird bei gut entwickelten Märkten eine hohe Objektivität und geringe Manipulierbarkeit zugesprochen. Dies ist für die Lenkungsfunktion ebenso wie für die Erfolgsermittlungs- und die Motivationsfunktion von Bedeutung. Bei abweichenden Leistungen (hinsichtlich der Qualität oder Mengen) oder Abweichungen im Leistungsprozess (insbesondere bei Logistik, Qualitätskontrollen, Absatz- oder Beschaffungsmarketing, …) können Korrekturen der Marktpreise um Absatz- oder Beschaffungsnebenkosten zweckmäßig sein. Auf unvollkommenen Märkten oder mit zunehmenden Abweichungen der innerbetrieblichen Leistungen gegenüber marktgängigen Gütern wird die Einigung auf geeignete Marktpreise bzw. anzusetzende Nebenkosten schwieriger. Verschärft werden diese Probleme, wenn die beteiligten Einheiten über unterschiedlichen Marktzugang verfügen (bspw. weil sie in verschiedenen Ländern agieren) oder wenn interne Bezugs- oder Lieferpflichten vorliegen. Hintergrund solcher Pflichten könnten strategische Überlegungen des Kompetenzschutzes oder der Risikoabsicherung sein. Dies führt dazu, dass Marktpreise eher für Leistungen zu finden sind, die nicht zu den betrieblichen Kernkompetenzen gehören (bspw. für Leistungen, die an Shared-Service-Center ausgelagert wurden). Betriebliche Kernkompetenzen zeichnen sich typischerweise durch bewusste, vorteilhafte Abweichungen von Marktleistungen aus, so dass Marktpreise zur Verrechnung solcher Leistungen nur eingeschränkt vorliegen oder taugen.


==== Kosten-plus-Preise====
==== Kosten-plus-Preise====
Im Kosten-plus-Ansatz werden die Kosten innerbetrieblicher Leistungen zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags verrechnet. Grundsätzlich werden in diesem Ansatz Vollkosten angesetzt, doch hängt deren Höhe von der Ausgestaltung der Kostenrechnung ab. Insbesondere die Verteilung und Verrechnung von fixen bzw. Gemeinkosten spielen eine mit gewisser betrieblicher Willkür behaftete Rolle für die Verrechnungspreise und ihre Erfolgswirkungen. Neben der Kostenschlüsselung ist auch die Angemessenheit des verlangten Gewinnzuschlags zwischen den Beteiligten (auch der Steuerverwaltung) häufig umstritten. Als Vollkostenpreise weisen Kosten-plus-Preise Nachteile hinsichtlich der Lenkungsfunktion auf, da sie eine Variabilität der Kosten signalisieren, die nicht in vollem Umfang gegeben ist. Die Zurechnung von fixen oder Gemeinkosten beruht auf einem Plan-Mengengerüst. Abweichungen von diesem Plan-Mengengerüst (bei geringerer oder höherer Auslastung, durch konjunkturelle oder saisonale Schwankungen, durch Zusatzaufträge oder generell in dynamischen Märkten) können mit der ursprünglichen Kostenzurechnung nicht angemessen bewertet werden, so dass mit Fehlentscheidungen zu rechnen ist. Es kann vorkommen, dass die empfangende Einheit Aufträge ablehnt, weil sie sich auf Basis der Vollkostenpreise für sie nicht lohnen, obwohl diese Aufträge aus gesamtbetrieblicher Sicht vorteilhaft sind. Dieser Effekt kann sich verstärken, wenn die innerbetrieblichen Leistungsprozesse sehr stark untergliedert abgerechnet werden, und damit ein hoher Teil der Inputs einer Abteilung wiederum aus innerbetrieblichen Leistungen besteht.
Im Kosten-plus-Ansatz werden die Kosten innerbetrieblicher Leistungen zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags verrechnet. Grundsätzlich werden in diesem Ansatz Vollkosten angesetzt, doch hängt deren Höhe von der Ausgestaltung der Kostenrechnung ab. Insbesondere die Verteilung und Verrechnung von fixen bzw. Gemeinkosten spielen eine mit gewisser betrieblicher Willkür behaftete Rolle für die Verrechnungspreise und ihre Erfolgswirkungen. Neben der Kostenschlüsselung ist auch die Angemessenheit des verlangten Gewinnzuschlags zwischen den Beteiligten (auch der Steuerverwaltung) häufig umstritten. Als Vollkostenpreise weisen Kosten-plus-Preise Nachteile hinsichtlich der Lenkungsfunktion auf, da sie eine Variabilität der Kosten signalisieren, die nicht in vollem Umfang gegeben ist. Die Zurechnung von fixen oder Gemeinkosten beruht auf einem Plan-Mengengerüst. Abweichungen von diesem Plan-Mengengerüst (bei geringerer oder höherer Auslastung, durch konjunkturelle oder saisonale Schwankungen, durch Zusatzaufträge oder generell in dynamischen Märkten) können mit der ursprünglichen Kostenzurechnung nicht angemessen bewertet werden, so dass mit Fehlentscheidungen zu rechnen ist. Es kann vorkommen, dass die empfangende Einheit Aufträge ablehnt, weil sie sich auf Basis der Vollkostenpreise für sie nicht lohnen, obwohl diese Aufträge aus gesamtbetrieblicher Sicht vorteilhaft sind. Dieser Effekt kann sich verstärken, wenn die innerbetrieblichen Leistungsprozesse sehr stark untergliedert abgerechnet werden, und damit ein hoher Teil der Inputs einer Abteilung wiederum aus innerbetrieblichen Leistungen besteht.
Bei der Verwendung von Kosten-plus-Preisen stellen sich zahlreiche weitere Gestaltungsfragen, insbesondere für das zugrunde liegende Kostenrechnungssystem:
* Voll- oder Teilkostenrechnung: grundsätzlich ist die Verrechnung von Vollkosten vorgesehen, doch ist für detailliertere Analysen eine Untergliederung nach der direkt zurechenbaren oder Gemeinkosten und/oder nach der Variabilität der Kosten zweckmäßig.
* Ausgestaltung des Kalkulationsschemas.
* Verrechnung mit Ist- oder Plankostensätzen: Die Verrechnung von Istkostensätzen führt zur vollständigen Entlastung der liefernden Stelle. Sie bewirkt dort jedoch vergleichsweise schwache Effizienzanreize und bürdet dem empfangenden Bereich die Risiken für Abweichungen selbst innerhalb der liefernden Stelle auf. Dagegen trägt bei Verwendung von Plankostensätzen die liefernde Einheit solche Risiken selbst, doch kann die Verwendung von Plankostensätzen dazu führen, dass die empfangende Stelle absehbare Abweichungen nicht berücksichtigt.
* Höhe des Gewinnzuschlags: Dies wirft insbesondere Probleme auf, wenn keine vergleichbaren Geschäfte vorliegen und die Vorteile innerbetrieblicher Spezialisierung (Synergieeffekte) auf die beteiligten Bereiche zu verteilen sind.




Zeile 51: Zeile 56:
   
   
* In einfachen Fällen liegen konstante Grenzkosten vor, wie sie sich aus linearen Kostenfunktionen ergeben. Dies führt zur Verrechnung der variablen Kosten und signalisiert der empfangenden Einheit zugleich, dass die liefernde Einheit noch über freie Kapazitäten verfügt. Fixkosten der liefernden Einheit werden nicht verrechnet, so dass eine Fixkostendeckung durch innerbetriebliche Leistungen nicht möglich ist, sondern anderweitig sicherzustellen ist.  
* In einfachen Fällen liegen konstante Grenzkosten vor, wie sie sich aus linearen Kostenfunktionen ergeben. Dies führt zur Verrechnung der variablen Kosten und signalisiert der empfangenden Einheit zugleich, dass die liefernde Einheit noch über freie Kapazitäten verfügt. Fixkosten der liefernden Einheit werden nicht verrechnet, so dass eine Fixkostendeckung durch innerbetriebliche Leistungen nicht möglich ist, sondern anderweitig sicherzustellen ist.  
* Mit der Leistungsmenge steigende Grenzkosten bzw. nichtlineare Kostenfunktionen treten beispielsweise auf, wenn auf ungünstige Intensitäten oder Überstunden zurückgegriffen wird. Solche Kostenfunktionen liegen dem bekannten Modell von Hirshleifer (1956) zur Bestimmung eines optimalen Verrechnungspreises zugrunde.
* Mit der Leistungsmenge steigende Grenzkosten bzw. nichtlineare Kostenfunktionen treten beispielsweise auf, wenn auf ungünstige Intensitäten oder Überstunden zurückgegriffen wird. Solche Kostenfunktionen liegen dem bekannten Modell von ''Hirshleifer (1956)'' zur Bestimmung eines optimalen Verrechnungspreises zugrunde.
* Schließlich können die zusätzlichen Kosten auch als '''Opportunitätskosten,''' also entgangenen Deckungsbeiträgen aus einer möglichen anderweitigen Verwendung der knappen innerbetrieblichen Leistung entstehen. Die Opportunitätskosten können über mathematische Optimierungsmodelle (z.B. als Dualwerte eines linearen Programmplanungsmodells), über Simulationsmodelle (z.B. in Bestellmengenmodellen) bestimmt werden. Auch die Auslastungssteuerung fixer Kapazitäten über Lenkpreise (wie im WATS-(Wide Area Telefon Service)-Beispiel von Zimmerman (1979)) oder die anreizorientierte Steuerung dezentraler Entscheidungen in Prinzipal-Agenten-Modellen durch (variable) Kosten-plus-Preise beruhen im Kern auf Opportunitätsüberlegungen. Ferner finden sich Berichte eines bewusst überhöhten Ansatzes von Preisen für innerbetrieblichen Personal- oder Finannzleistungen, mit denen der effiziente Einsatz wichtiger Produktionsfaktoren (Arbeit und Kapital) gefördert werden soll.  
* Schließlich können die zusätzlichen Kosten auch als '''Opportunitätskosten,''' also entgangenen Deckungsbeiträgen aus einer möglichen anderweitigen Verwendung der knappen innerbetrieblichen Leistung entstehen. Die Opportunitätskosten können über mathematische Optimierungsmodelle (z.B. als Dualwerte eines linearen Programmplanungsmodells), über Simulationsmodelle (z.B. in Bestellmengenmodellen) bestimmt werden. Auch die Auslastungssteuerung fixer Kapazitäten über Lenkpreise (wie im WATS-(Wide Area Telefon Service)-Beispiel von ''Zimmerman (1979)'') oder die anreizorientierte Steuerung dezentraler Entscheidungen in Prinzipal-Agenten-Modellen durch (variable) Kosten-plus-Preise beruhen im Kern auf Opportunitätsüberlegungen. Ferner finden sich Berichte eines bewusst überhöhten Ansatzes von Preisen für innerbetrieblichen Personal- oder Finannzleistungen, mit denen der effiziente Einsatz wichtiger Produktionsfaktoren (Arbeit und Kapital) gefördert werden soll.  


Zur Beurteilung von grenz- und opportunitätskostenorientierte Verrechnungspreise gilt:  
Zur Beurteilung von grenz- und opportunitätskostenorientierte Verrechnungspreise gilt:  
Zeile 67: Zeile 72:


'''OECD Transfer Pricing Guidelines''' for Multinational Enterprises and Tax Administrations:  
'''OECD Transfer Pricing Guidelines''' for Multinational Enterprises and Tax Administrations:  
"The arms's length principle requires that compensation for any intercompany transaction shall conform to the level that would have applied had the transaction taken place between unrelated (third) parties under similar conditions."
''"The arms's length principle requires that compensation for any intercompany transaction shall conform to the level that would have applied had the transaction taken place between unrelated (third) parties under similar conditions."''


Der '''Fremdvergleichsgrundsatz''' ist allgemein gehalten und für die jeweilige Anwendung zu konkretisieren. Dazu  sind folgende Methoden vorgesehen:  
Der '''Fremdvergleichsgrundsatz''' ist allgemein gehalten und für die jeweilige Anwendung zu konkretisieren. Dazu  sind folgende Methoden vorgesehen:  
ConfirmedUser, Student, Bürokraten, Administratoren
589

Bearbeitungen

Navigationsmenü