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'''Formale Ziele''' (auch ökonomische oder Wertziele genannt) sind Formen der ökono­mischen Beschreibung angestrebter Zustände. Sie resultieren aus der Bewertung sachlich-technischer oder sozialer Merkmale der Leistungs­erstellung. Wichtige Formalziele sind Gewinn oder Liqudität.
'''Formale Ziele''' (auch ökonomische oder Wertziele genannt) sind Formen der ökono­mischen Beschreibung angestrebter Zustände. Sie resultieren aus der Bewertung sachlich-technischer oder sozialer Merkmale der Leistungs­erstellung. Wichtige Formalziele sind Gewinn oder Liqudität.


Zielinhalte sind hinreichend präzise, sachgerecht und transparent festzulegen. Ein Beispiel für die poten­ziellen Konflikte dabei liefert die Definition der Sach­ziel­größe [[Kennzahlendefinition|Durchlaufzeit]]. Für unter­schied­liche Zwecke sind dabei unter­schiedliche Zieldefinitionen möglich oder auch vorgeschrieben. Beispiels­weise gibt es für das Formalziel Gewinn handels­rechtliche Definitionen (den Jahres­überschuss), steuer­rechtliche Definitionen (den Betriebsgewinn) und Definitionen des internen Rechnungs­wesens (den Perioden­erfolg), teilweise in unter­schiedlichen Varianten und von mehr­periodigen Erfolgs­größen ganz abgesehen.
Zielinhalte sind hinreichend präzise, sachgerecht und transparent festzulegen. Ein Beispiel für die poten­ziellen Konflikte dabei liefert die Definition der Sach­ziel­größe [[Durchlaufzeit]]. Für unter­schied­liche Zwecke sind dabei unter­schiedliche Zieldefinitionen möglich oder auch vorgeschrieben. Beispiels­weise gibt es für das Formalziel Gewinn handels­rechtliche Definitionen (den Jahres­überschuss), steuer­rechtliche Definitionen (den Betriebsgewinn) und Definitionen des internen Rechnungs­wesens (den Perioden­erfolg), teilweise in unter­schiedlichen Varianten und von mehr­periodigen Erfolgs­größen ganz abgesehen.


Mit dem '''Zielausmaß''' (dem Höhenmerkmal) wird festgelegt, ob ein Entschei­dungs­träger eine extreme Ziel­erreichung (Maximierung oder Minimierung) anstrebt, ob ein Mindest­wert oder eine Ober­grenze als Ziel­erreichung genügen (Satis­fizierung) oder ob ein fester Zielwert (Fixierung) angestrebt wird.  
Mit dem '''Zielausmaß''' (dem Höhenmerkmal) wird festgelegt, ob ein Entschei­dungs­träger eine extreme Ziel­erreichung (Maximierung oder Minimierung) anstrebt, ob ein Mindest­wert oder eine Ober­grenze als Ziel­erreichung genügen (Satis­fizierung) oder ob ein fester Zielwert (Fixierung) angestrebt wird.  
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