Buchführung

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Unter Buchführung versteht man die lückenlose Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben, der Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens aufgrund von Belegen. Aus dieser Erfassung lässt sich der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens ermitteln. Alle Geschäftsfälle müssen laufend, lückenlos und sachlich geordnet nach Materialeinkäufen, Erlösen aus Verkäufen, Verbindlichkeiten gegenüber den Lieferanten und Forderungen an die Kunden erfasst und aufgezeichnet sein. Durch diese ordnungsgemäße Aufzeichnung behält die Geschäftsleitung den Überblick über die Vermögenslage, über die Schulden,über die Erfolgslage und über die gesamten Vorgänge des Unternehmens. Die Buchführung liefert damit wichtige Grundlagen für Planungen, Entscheidungen, für die Steuern und auch Kontrollen innerhalb eines Unternehmens. (§ 238 [1] HGB) regelt die Buchführungspflicht.