Zielbeziehungen

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Zielbeziehungen bezeichnen Zusammenhänge zwischen Zielen.

Als grundsätzliche Formen unterscheidet man im Fall zweier Ziele:

  • Zielkomplementarität oder Zielkongruenz: Eine höherere Zielerreichung des einen Ziels verbessert die Erreichung des anderen Ziels. Beispielsweise geht man vielfach von einem komplementären Zusammenhang zwischen Kundenzufriedenheit und Umsatz aus. Ein Spezialfall ist die Äquivalenz von Zielen. So ist eine Orientierung am Kapitalwert in bestimmten Fällen äquivalent zur Orientierung am Endwert.
  • Zielkonkurrenz oder Zielkonflikt: Eine bessere Erreichung des einen Ziels verschlechtert die Erreichung eines anderen Ziels. Vielfach lässt sich eine höhere Kundenzufriedenheit nur unter Inkaufnahme höherer Kosten erreichen oder eine schnellere Bearbeitung geht zu Lasten der Qualität.
  • Zielindifferenz: Das Ausmaß der Erreichung des einen Ziels ist unabhängig vom Ausmaß der Erreichung des anderen Ziels.

Die Beispiele deuten bereits an, dass zwischen zwei Zielen nicht generell für alle Zielausmaße komplementäre oder konkurrierende Beziehungen herrschen müssen. Beispielsweise lässt sich bei freien Kapazitäten durch höheren Umsatz ein höherer Gewinn erreichen (Komplementarität), solange nicht der höhere Umsatz durch höhere Kosten (für Werbung, Überstunden, Qualitätsprobleme aufgrund knapper Kapazitäten) erkauft wird (Bereich der Zielkonkurrenz). Ebenso ist bei bestimmten Zielen ein Mindestausmaß zu beachten, oberhalb dessen andere Ziele verfolgt werden können (etwa bei vielen Sicherheitsstandards). Oberhalb dieses Mindestausmaßes liegt Zielindifferenz gegenüber anderen Zielen vor.

Diese grundsätzlichen Zielbeziehungen können sowohl auf empirischen Ursachen beruhen (etwa der Kundenzufriedenheits-Umsatz-Zusammenhang) als auch definitorisch angelegt sein (etwa eine Rentabilität als Verhältnis einer Gewinn zu einer Kapitalgröße). Dies ist bei der Bildung eines Zielsystems zu beachten.