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'''Formale Ziele''' (auch ökonomische oder Wertziele genannt) sind Formen der ökono­mischen Beschreibung angestrebter Zustände. Sie resultieren aus der Bewertung sachlich-technischer oder sozialer Merkmale der Leistungs­erstellung. Wichtige Formalziele sind Gewinn oder Liqudität. | '''Formale Ziele''' (auch ökonomische oder Wertziele genannt) sind Formen der ökono­mischen Beschreibung angestrebter Zustände. Sie resultieren aus der Bewertung sachlich-technischer oder sozialer Merkmale der Leistungs­erstellung. Wichtige Formalziele sind Gewinn oder Liqudität. | ||
Zielinhalte sind hinreichend präzise, sachgerecht und transparent festzulegen. Dazu dienen [[Kennzahlen]]. Ein Beispiel für die poten­ziellen Konflikte dabei liefert die Definition der Sach­ziel­größe [[Durchlaufzeit]]. Für unter­schied­liche Zwecke sind | Zielinhalte sind hinreichend präzise, sachgerecht und transparent festzulegen. Dazu dienen [[Kennzahlen]]. Ein Beispiel für die poten­ziellen Konflikte dabei liefert die Definition der Sach­ziel­größe [[Durchlaufzeit]]. <br> | ||
Für unter­schied­liche Zwecke sind unter­schiedliche Zieldefinitionen möglich oder auch vorgeschrieben. Beispiels­weise gibt es für das Formalziel [[Gewinn]] handels­rechtliche Definitionen (den Jahres­überschuss), steuer­rechtliche Definitionen (den Betriebsgewinn) und Definitionen des internen Rechnungs­wesens (den Perioden­erfolg), teilweise in unter­schiedlichen Varianten und von mehr­periodigen Erfolgs­größen ganz abgesehen. | |||
Mit dem '''Zielausmaß''' (dem Höhenmerkmal) wird festgelegt, ob ein Entschei­dungs­träger eine extreme Ziel­erreichung (Maximierung oder Minimierung) anstrebt, ob ein Mindest­wert oder eine Ober­grenze als Ziel­erreichung genügen (Satis­fizierung) oder ob ein fester Zielwert (Fixierung) angestrebt wird. | Mit dem '''Zielausmaß''' (dem Höhenmerkmal) wird festgelegt, ob ein Entschei­dungs­träger eine extreme Ziel­erreichung (Maximierung oder Minimierung) anstrebt, ob ein Mindest­wert oder eine Ober­grenze als Ziel­erreichung genügen (Satis­fizierung) oder ob ein fester Zielwert (Fixierung) angestrebt wird. | ||
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Die '''Zielverantwortung''' beschreibt, welche Person oder welche Stelle mit der Ziel­erreichung beauftragt und dafür verantwortlich ist. | Die '''Zielverantwortung''' beschreibt, welche Person oder welche Stelle mit der Ziel­erreichung beauftragt und dafür verantwortlich ist. | ||
Zwischen mehreren Zielen können unterschiedliche [[Zielbeziehungen]] bestehen. Durch Ordnung der Ziele erhält man ein [[Zielsystem]]. |
Aktuelle Version vom 12. Januar 2011, 10:34 Uhr
Ein Ziel gibt einen angestrebten Zustand an, der als Maßstab zur Beurteilung von Handlungsmöglichkeiten dient. Es wird beschrieben durch
- Zielinhalt
- Zielausmaß
- Zeitbezug des Ziels
- Zielverantwortung.
Der Zielinhalt beschreibt die Art des Ziels. Hier werden formale Ziele, sachliche und soziale Ziele unterschieden. Sachziele beziehen sich auf sachliche oder technische Merkmale der betrieblichen Leistungserstellung. Dazu gehören Menge, Art und Qualität der Leistungen. Sozialziele richten sich auf das Zusammenleben von oder mit Personen oder Personengruppen, die für den Betrieb von Bedeutung sind (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Anwohner, ...). Teilweise werden ökologische Ziele als eigene Kategorie abgegrenzt. Mit der Bedeutung und Erreichung sozialer Ziele beschäftigt sich auch die Corporate Social Responsability (CSR). Formale Ziele (auch ökonomische oder Wertziele genannt) sind Formen der ökonomischen Beschreibung angestrebter Zustände. Sie resultieren aus der Bewertung sachlich-technischer oder sozialer Merkmale der Leistungserstellung. Wichtige Formalziele sind Gewinn oder Liqudität.
Zielinhalte sind hinreichend präzise, sachgerecht und transparent festzulegen. Dazu dienen Kennzahlen. Ein Beispiel für die potenziellen Konflikte dabei liefert die Definition der Sachzielgröße Durchlaufzeit.
Für unterschiedliche Zwecke sind unterschiedliche Zieldefinitionen möglich oder auch vorgeschrieben. Beispielsweise gibt es für das Formalziel Gewinn handelsrechtliche Definitionen (den Jahresüberschuss), steuerrechtliche Definitionen (den Betriebsgewinn) und Definitionen des internen Rechnungswesens (den Periodenerfolg), teilweise in unterschiedlichen Varianten und von mehrperiodigen Erfolgsgrößen ganz abgesehen.
Mit dem Zielausmaß (dem Höhenmerkmal) wird festgelegt, ob ein Entscheidungsträger eine extreme Zielerreichung (Maximierung oder Minimierung) anstrebt, ob ein Mindestwert oder eine Obergrenze als Zielerreichung genügen (Satisfizierung) oder ob ein fester Zielwert (Fixierung) angestrebt wird.
Als eigenes Merkmal wird gelegentlich die angestrebte Verlässlichkeit (Zielsicherheit) angeführt, mit der eine Zielgröße eintritt. Sie wird vielfach über die Wahrscheinlichkeit gemessen (z.B im Value at Risk).
Der Zeitbezug legt fest, für welchen Zeitraum bzw. bis zu welchem Zeitpunkt ein Ziel gilt.
Die Zielverantwortung beschreibt, welche Person oder welche Stelle mit der Zielerreichung beauftragt und dafür verantwortlich ist.
Zwischen mehreren Zielen können unterschiedliche Zielbeziehungen bestehen. Durch Ordnung der Ziele erhält man ein Zielsystem.